casavi EED-FAQ

Worum geht es beim Thema EED? Welche Pflichten ergeben sich für Verwalter:innen und Eigentümer:innen?

Nach Inkrafttreten der EED Novelle zum 1.12.2021 in Deutschland, müssen Verbraucher:innen die unterjährigen Verbrauchsinformationen (UVI) monatlich für alle fernablesbaren Liegenschaften zur Verfügung gestellt werden. Grundlage hierfür sind fernablesbare Erfassungsgeräte. Eine übersichtliche und optisch ansprechende Darstellung der erfassten Verbräuche soll Verbraucher:innen unterstützen, Einsparpotenziale schnell zu erkennen und ihren Verbrauch zu optimieren. Der Verbau von fernablesbaren Geräten in Neubauten wird ab 2027 verpflichtend. Die einzige Ausnahme sind Reparaturen an bereits bestehenden Geräten.

Die Pflichten für Verwalter:innen und Eigentümer:innen verteilen sich wie folgt: Der Eigentümer einer vermieteten Wohneinheit hat die Pflicht, fernablesbare Verbräuche seinen Mieter:innen zur Verfügung zu stellen. Bei der Bereitstellung dieser Daten ist die beauftragte Verwaltung in der Pflicht. Messdienstleister sind rechtlich verpflichtet, die Daten den Verwaltungen zur Verfügung zu stellen – wie das passiert, ist rechtlich nicht festgelegt.

Welche Zählerinformationen müssen ab wann zur Verfügung gestellt werden?

Mit Inkrafttreten der EED-Novelle am 1.12.2021 müssen die Zählerstände und dementsprechend die Verbräuche fernfunkender Geräte für Heizung, Warmwasser, Kaltwasser und Kühlung ab Januar 2022 monatlich den Verbraucher:innen zur Verfügung gestellt werden.

Welche Funktionen bietet das casavi Produkt beim Thema EED?

Über das Mietermanagement der Funktion können Daten inklusive der Messdienstleister-IDs als Stammdaten aus dem ERP importiert und für das EED-Portal genutzt werden. Hier werden der ID dann die entsprechende Verbrauchswerte vom Messdienstleister zugeordnet. Mieter:innen bekommen dann eine Email mit dem Link zum EED-Portal, wo die aktuellen Verbrauchsdaten für Heizung, Warmwasser, Kaltwasser und Kühlung angezeigt werden.

Warum macht es Sinn, das Thema EED über das casavi-Portal zu lösen, auch wenn Messdienstleister eigene Portale anbieten?

Jeder Messdienstleister hat eigene Portale und Verwaltungen sind in der Regel Kunde bei mehr als einem: Über eine Nutzung von casavi fassen Sie die Daten aller Messdienstleister in einer Plattform zusammen und vermeiden so die Pflege mehrerer Portale. Darüber hinaus erfolgt die Stammdatenpflege in casavi direkt über die angebundenen ERP-Systeme – hier sparen Sie sich also doppelte Datenpflege in den Portalen der Messdienstleister. Nicht zu vernachlässigen ist natürlich auch der Faktor Kundenbindung: Über eine regelmäßige Nutzung des EED-Portals, steigern Sie auch die Nutzung der anderen casavi-Funktionen und verbessern so die Kundenbindung.

Welche Kosten kommen auf Verwaltungen zu?

Vorerst entstehen ausschließlich Kosten beim Messdienstleister. Hier muss ein entsprechendes Paket gebucht werden, dass anschließend auch die Datenweitergabe an casavi ermöglicht. Hier möchten wir Sie bitten, sich direkt bei Ihrem Messdienstleister zu erkundigen.

Sind die Zusatzkosten umlagefähig?

Grundsätzlich sind die Kosten für die Messdienstleister umlagefähig. Da diese aber direkt mit dem Messdienstleister und nicht über casavi abgerechnet werden, bitten wir Sie, sich für entsprechende Belege an Ihren Messdienstleister zu wenden.

Welche Messdienstleister sind bei casavi angebunden?

Zum Start des casavi EED Portals ist eine Anbindung zum Portal des Messdienstleisters Techem möglich. Die Schnittstelle basiert aber auf dem Branchenstandard der ARGE HeiWaKo – weitere Messdienstleister werden so zügig folgen. Hier versuchen wir natürlich zuerst große Messdienstleister anzubinden, um möglichst viele Liegenschaften abzudecken.

Mit Priorität wird aktuell an weiteren Anbindungen zu Brunata Metrona, Minol, ISTA und Kalorimeta gearbeitet.

Können Verwaltungen ihre Messdaten selber bei casavi einpflegen?

Vorerst ist es nicht möglich, Zählerstände als Verwaltung händisch bei casavi einzupflegen. Hier auch direkt die casavi Empfehlung, solche Abläufe direkt digital über eine Anbindung zu einem Messdienstleister zu organisieren. Manuelle Prozesse dieser Art möchten wir bei casavi grundsätzlich vermeiden.

Wie können sich weitere Messdienstleister bei casavi anbinden?

Vorerst ist für eine technische Anbindung neuer Messdienstleister Kontakt zum casavi Produkt Team notwendig. Aktuell treiben wir bei casavi die Entwicklung einer offenen Schnittstelle nach den Standards der ARGE HeiWaKo voran – mit Veröffentlichung wird es möglich sein, dass sich Messdienstleister einfach Daten an die casavi Plattform übertragen können.

Mein Messdienst ist nicht unter den genannten, wie können wir hier vorgehen? Sollten wir den Messdienstleister wechseln?

Als offene Plattform ist casavi bemüht, möglichst schnell für unsere Kunden relevante Messdienstleister anzubinden. Ein Wechsel ist also nicht notwendig.

Welche Voraussetzungen müssen für die Nutzung der EED Funktion erfüllt sein?

Zuerst ist der Import der Stammdaten aus dem ERP-System notwendig. Dieser muss den Standard “ARGE HeiWaKo Datentausch” unterstützen. (Es handelt sich um einen etablierten Standard, den nahezu alle großen ERP-Lösungen unterstützen)

Nach dem Import müssen Sie noch das Schnittstellenpaket bei Ihrem Messdienstleister buchen und dem casavi Portal Zugriff auf die Daten gewähren. Am Beispiel der Techem-Lösung geht das direkt mit wenigen Klicks im Techem-Portal. Im Anschluss erfolgt der Datenaustausch mit casavi und Sie können die Funktion nutzen.

Wie groß ist der Aufwand für die Einrichtung der Schnittstelle?

Zuerst bitten wir, Ihren aktuell verwendeten Messdienstleister dem casavi-Team mitzuteilen: So können wir die Entwicklung der Schnittstellen nach Bedarf priorisieren. Sollte die Schnittstelle zu Ihrem Messdienstleister bereits unterstützt werden, reicht der Import der Daten aus Ihrem ERP und Sie können die EED Portal-Lösung von casavi nutzen.

Wie wird das EED-Portal aussehen?

Hier eine Vorschau zu Tablet- und Dektop-Ansicht

Stand: Februar 2022